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Wurzelbrmpft

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Freitag, 29. Januar 2010, 14:05

Grundgesetz wir für Kinder, deren Eltern arbeitslos sind, ausgehebelt!

Ich habe mich hier in diesem Forum registriert, da mir seit diesem Monat endgültig als Arbeitslosengeld II-Empfänger der Kragen geplatzt ist.
Ich möchte die Bezieher von Hartz IV hier öffentlich dazu auffordern, sich die 20 Euro Kindergeld einzubehalten, die sich die Behörde wieder zurückholen möchte, mit dem Verweis auf die Artikel 1, Artikel 2 und Artikel 6 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.
Was sich der Staat hier leistet ist verfassungswidrig!
Ich sehe im Sinne des BGB (Bürgerlichen Gesetzbuchs) ein Kind als "Eigene juristische Person" an, welche von seinen Eltern als so genannte Erziehungsberechtigten, vertreten wird.
Kindergeld wird deshalb dem Sinne des Gesetzes nach dem Kind gewährt, und der erwachsene Erziehungsberechtigte verwaltet dieses Geld des Gesetzes wegen nur für das Kind im Sinne geltender Rechte und Gesetze.
Im GG sind vor dem Gesetz alle Menschen als gleich anzusehen. In Artikel eins haben alle die selbe Würde. Und außerdem ist die Familie unter dem besonderen Schutz des Staates.
Kinder sind Menschen und folglich dessen vor dem Gesetz alle als gleich anzusehen, unabhängig von der Tätigkeit Ihrer Eltern. Da sie und nicht die Eltern oder Erziehjungsberechtigten als die eigentlichen Empfänger des Kindergeldes anzusehen sind, ist die Auslegung der Agentur für Arbeit diese Leistung nicht den Kindern zu lassen, und sie somit um Ihren Anspruch auf Grund des Standes Ihrer Erzeihungberechtigten um diese Leistung zu bringen, eigentlich ein Diebstahl an der "eigenen juristischen Person" Kind, deren Geld von der Behörde sozusagen zu anderen Zwecken herangezogen wird, als für die, für die sie sich gehören würde.
Somit sehe ich dies also mehr oder weniger als eine Veruntreuung.
Wer Kinder von Gesetzes wegen nicht gleich stellt, obwohl diese an der Ursache, dass Ihre Eltern Hartz IV-Bezieher sind in keiner Weise als schuldig anzusehen sind, macht sich eigentlich strafbar in dem Sinne, das er die vom Staat eigentlich für die Kinder gedachten Gelder einbehält um sich und seine Behörde damit zu bereichern!
Deshalb rufe ich dazu auf, dass kein ALGII-Empfänger auch nur einen Cent von den 20 Euro zurückbezahlt, die er als Kindergeld mehr bekommen hat, weil hier nur eine richtige Auslegung des Gesetzes als verantwortlich zu sehen ist.
Erhabt Sammelklage beim Verfassungsgericht. Erhebt Verfassungsbeschwerde.
Und jeder bescheuerte Politiker, der nicht dabei behilflich ist, sollte von Euch angeschrieben werden, denn wie ich hier sehe könnt ihr ja mit dem Internet umgehen. Und mit dem Hinweis, wenn er im Falle eines Nichteinstehens für Gerechtigkeit hier nicht mitmacht, im Sinne von Gerechtigkeit in Zukunft, kein Kreuz mehr erhält.
Insbesondere für NRW muss man mit Stimmenentzug drohen und sich die entsprechenden Mailadressen der Politker besorgen und Ihnen klipp und klar mitteilen, dass sie, wenn sie nicht dafür sorgen, dass solche Grundrechtsverletzungen geändert werden, keine Stimme mehr bei der Wahl bekommen werden!
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JL

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Freitag, 29. Januar 2010, 14:40

RE: Grundgesetz wir für Kinder, deren Eltern arbeitslos sind, ausgehebelt!

Zitat

Ich habe mich hier in diesem Forum registriert, da mir seit diesem Monat endgültig als Arbeitslosengeld II-Empfänger der Kragen geplatzt ist.
Ich möchte die Bezieher von Hartz IV hier öffentlich dazu auffordern, sich die 20 Euro Kindergeld einzubehalten, die sich die Behörde wieder zurückholen möchte, mit dem Verweis auf die Artikel 1, Artikel 2 und Artikel 6 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.
Was sich der Staat hier leistet ist verfassungswidrig!


Grundgesetz, verfassungswidrig, aha. Mal was ganz neues. War noch nie da. *gähn*

Zitat


Ich sehe im Sinne des BGB (Bürgerlichen Gesetzbuchs) ein Kind als "Eigene juristische Person" an, welche von seinen Eltern als so genannte Erziehungsberechtigten, vertreten wird.


Richtig. Aber Du meinst sicher eine natürliche Person. Es sei denn, daß Kind wird als GmbH geführt, das wäre was anderes.

Zitat


Kindergeld wird deshalb dem Sinne des Gesetzes nach dem Kind gewährt, und der erwachsene Erziehungsberechtigte verwaltet dieses Geld des Gesetzes wegen nur für das Kind im Sinne geltender Rechte und Gesetze.


Nö. Kindergeld bekommen DIE ELTERN. Sagt das fünfte Wort im Kindergeldgesetz schon aus: Kindergeld nach diesem Gesetz für seine Kinder...

Womit sich wohl Dein restliches Rechtsempfinden zum Thema "frei erfundene Straftatbestände usw." mehr oder weniger in Wohlgefallen auflösen dürften...

Aber schön, daß wir mal drüber gesprochen haben, willkommen im Forum :)
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Leprechaun

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Freitag, 29. Januar 2010, 14:58

Wer Kinder als juristische Personen bezeichnet ("Kevin GmbH & Co KG" :D ), dessen "rechtliche" Bedenken interessieren mich NULL.
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Baro

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Freitag, 29. Januar 2010, 17:21

Hallo,
Deshalb rufe ich dazu auf, dass kein ALGII-Empfänger auch nur einen Cent von den 20 Euro zurückbezahlt, die er als Kindergeld mehr bekommen hat, weil hier nur eine richtige Auslegung des Gesetzes als verantwortlich zu sehen ist.
Ein Aufruf dazu ist nicht notwendig, denn jeder darf das Kindergeld behalten. Du verwechselst hier etwas, es geht nicht um das Kindergeld, sondern um zuviel gezahlte ALGII-Leistung. Letztere wird zurückgefordert, nicht das Kindergeld.

Man kann natürlich der Meinung sein, Kindergeld sollte nicht auf den Bedarfssatz angerechnet werden. Aber das ist eine andere Baustelle und hat wenig mit deinem Beitrag zu tun.

MfG
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Flanders

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Freitag, 29. Januar 2010, 18:22

Falls man überhaupt aufgefordert wird, die 20 Euro zu überweisen. Die meisten ARGEn werden vermutlich beim nächsten mal einfach 20 Euro weniger ausbezahlen.

Müssten Kinder nicht als OHG geführt werden?
Eine offene Handelsgesellschaft (Abkürzung: OHG oder oHG) ist in Deutschland eine Personenhandelsgesellschaft, in der sich zwei oder mehr natürliche Personen und/oder juristische Personen zusammengeschlossen haben, um unter einer gemeinsamen Firma ein Handelsgewerbe zu betreiben.
Man beachte das hervorgehobene Wort in diesem Zusammenhang.
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Der ARGE-Dreisatz: Warum? Wo steht das? Können Sie mir das schriftlich geben?

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Baro

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Freitag, 29. Januar 2010, 18:38

Man beachte das hervorgehobene Wort in diesem Zusammenhang.
Das Wort hat man wahrscheinlich mit bedacht gewählt, denn so ist es kein Menschenhandel :thumbsup:
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Flanders

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Freitag, 29. Januar 2010, 18:39

Spielverderber
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Der ARGE-Dreisatz: Warum? Wo steht das? Können Sie mir das schriftlich geben?

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Wurzelbrmpft

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Samstag, 30. Januar 2010, 13:26

Noch mal mein Standpunkt

Ich möchte mich hier noch einmal äußern. Ich weiß auch, dass das Kindergeld auf den HartzIV-Satz angerechnet wird.
Ich sehe jedoch ein Kind nicht als eine Sache an, sondern als eine Person. Es kann erben, ja es kann sogar Firmen erben.
In diesem Sinne bezahlt der Staat an die Eltern für das Kind Kindergeld. Es handelt sich um eine personenbezogene Leistung.
Es ist auch möglich, dass Kinder, deren Eltern dieses sonst bekommen würden, von Gerichts wegen nach juristischen Auseinandersetzungen mit ihren Eltern, dieses auch selbst ausbezahlt bekommen.
Deshalb ist der Sachverhalt wohl doch nicht so einfach wie ihr Schlauberger Euch dies vorstellt.
Zum Kindergeld wird ja von Gesetzes wegen der Rest des Regelsatzes, um diesen letztendlich zu erreichen, nur dazu gezählt.
Dies ändert jedoch nichts an der Höhe des Kindergeldes, dass allen Kindern, da alle Menschen vor dem Gesetz als gleich zu behandeln sind, gleich zu gute kommen muss. Und dies wegen der als gesetzliche Anordnung zu sehenden, und auch dem Grundgesetz nach zu vergebendem Kindergeldes.
Der Betrag, der benötigt wird wird, um den Regelsatz zu erhalten, ändert sich in diesem Falle nicht, hält man sich nach dem Grundgesetz und der Gleichbehandlung aller Menschen, also in diesem Falle der Kinder, vor dem Gesetz. Und ebenso wenig die Höhe des Kindergeldes.
Nur der Staat bereichert sich mit juristischen Wischi-Waschi-Tricks schamlos auf Kosten der sozial Schwächsten.
Dies ist und bleibt meine Auffassung!
Denn wie noch einmal bemerkt. Es handelt sich auch bei dem Kindergeldgesetz, bei dem es nach eurer Auffassung sozusagen um eine persönlich bezogene Sachleistung zu handeln scheint, um ein der Verfassung der BRD unterworfenes Gesetz.
Und diese Leistung zu erhöhen um sie auf eine andere Weise zu Ungunsten eines Teils der Kinder dieses Landes wieder einzubehalten ist und bleibt verfassungswidrig!
Ob euch das mit euren bescheuerten Begründungen nun gefällt oder nicht!
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JL

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Samstag, 30. Januar 2010, 13:56

Du meinst also, daß Du auf das eine Gesetz pochen kannst, aber gleichzeitig ein anderes als bescheuert bezeichnen?

Du bist, man verzeihe mir, intelligenzmäßig eher suboptimal bestückt.
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Familienbetrieb

unregistriert

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Samstag, 30. Januar 2010, 22:54

Hat mal jemand ne Aspirin....ich habe es zu schnell gelesen.
Andere Frage, kann ich mit drei Kindern dann eine AG aufmachen?
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JL

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Samstag, 30. Januar 2010, 23:21

Nö, das ginge. Dann hauts auch mit der juristischen Person wieder hin!
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