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Zitat
Ich habe mich hier in diesem Forum registriert, da mir seit diesem Monat endgültig als Arbeitslosengeld II-Empfänger der Kragen geplatzt ist.
Ich möchte die Bezieher von Hartz IV hier öffentlich dazu auffordern, sich die 20 Euro Kindergeld einzubehalten, die sich die Behörde wieder zurückholen möchte, mit dem Verweis auf die Artikel 1, Artikel 2 und Artikel 6 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.
Was sich der Staat hier leistet ist verfassungswidrig!
Zitat
Ich sehe im Sinne des BGB (Bürgerlichen Gesetzbuchs) ein Kind als "Eigene juristische Person" an, welche von seinen Eltern als so genannte Erziehungsberechtigten, vertreten wird.
Zitat
Kindergeld wird deshalb dem Sinne des Gesetzes nach dem Kind gewährt, und der erwachsene Erziehungsberechtigte verwaltet dieses Geld des Gesetzes wegen nur für das Kind im Sinne geltender Rechte und Gesetze.
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Ein Aufruf dazu ist nicht notwendig, denn jeder darf das Kindergeld behalten. Du verwechselst hier etwas, es geht nicht um das Kindergeld, sondern um zuviel gezahlte ALGII-Leistung. Letztere wird zurückgefordert, nicht das Kindergeld.Deshalb rufe ich dazu auf, dass kein ALGII-Empfänger auch nur einen Cent von den 20 Euro zurückbezahlt, die er als Kindergeld mehr bekommen hat, weil hier nur eine richtige Auslegung des Gesetzes als verantwortlich zu sehen ist.
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Man beachte das hervorgehobene Wort in diesem Zusammenhang.Eine offene Handelsgesellschaft (Abkürzung: OHG oder oHG) ist in Deutschland eine Personenhandelsgesellschaft, in der sich zwei oder mehr natürliche Personen und/oder juristische Personen zusammengeschlossen haben, um unter einer gemeinsamen Firma ein Handelsgewerbe zu betreiben.
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Das Wort hat man wahrscheinlich mit bedacht gewählt, denn so ist es kein MenschenhandelMan beachte das hervorgehobene Wort in diesem Zusammenhang.
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