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sirius23

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Freitag, 5. Februar 2010, 20:11

ALG II Antrag + Ausbildungsförderung

Hallo Hartz4-Forum.

Ich habe mich in diesem Forum angemeldet, weil ich wissen möchte, ob mein Fall sich so entwickeln wird, wie ich mir das vorgestellt habe. Ich habe eine quasi-Versicherung einer Schreinerei, über einen Ausbildungsplatz, der aber nur durch eine Ausbildungsförderung vom Amt für Arbeit und Soziales zur Verfügung steht. Dieser Ausbildungsbetrieb bildet nur Leute aus, welche also schon vom Amt Abhängig sind. Dazu gesagt, gibt es diese Ausbildungsförderung nur bis zu einem Alter von 27 Jahren, also in meinem Falle "kurz vor knapp".

Da ich das erste Mal mit Hartz VI in Berührung komme und deshalb keine Ahnung habe, wie ich am besten bei meinem Sachbearbeiter auftreten sollte, habe ich mir gedacht meine Situation in diesem Forum zu schildern. Ich hoffe auf viele Kommentare und Tips, damit ich mir ein umfangreiches Bild machen kann, wie ich mich demnächst zu Verhalten habe.

Ich bin 26 Jahre alt und lebe jetzt wieder an meinem Lebensmittelpunkt, von dem ich vor 2,5 Jahren nach Flensburg gezogen bin, um dort bei meinem Vater zu leben und Abendschule zu machen. Da ich mich mit meinem Vater bald nicht mehr verstanden habe und daraufhin meine Abendschule abbrach, bin ich Hals über Kopf zurückgezogen. Ohne einen Cent in der Tasche komme ich mal hier mal da bei alten Freunden unter. Mein Gedanke war noch bis vor kurzem - "Jetzt bist du ziemlich am Boden" und wollte schleunigst wieder in Lohn und Brot um nicht zu lange von meinen Freunden abhängig zu sein. Das akute Problem: die Meldeadresse um einen Job zu bekommen. Zwar leben meine Mutter und mein Bruder auch hier in der Gegend, jedoch sieht es bei meiner Mutter so aus, dass sie selbst von der Sozialhilfe abhängig ist und keine weitere Person in ihren Räumlichkeiten zulässig ist (vom Vermieter aus gesehen) und mein Bruder wegen seiner Lebensgefährtin keine Erlaubnis bekommen hat mich aufzunehmen. Ein Trost war aber die Anmeldung an der Adresse Letzterer, sodass zumindest umgehend ein Arbeitsplatz möglich geworden ist. Jetzt arbeite ich auf Teilzeit, mit 15 Std. die Woche und einem Brutto-Einkommen von 567,- € im Monat, muss aber trotzdem fast jeden Tag woanders schlafen. Auf kurz oder lang werde nicht nur ich mit dieser Situation überfordert sein, sondern meine Freunde ebenfalls.

Ich habe nun ein Wohnungsangebot und dem dazugehörigen Mietvertrag über eine 30m² Wohnung zu 200,- € + 50,- € NK und einer Kaution von 600,- €. Wenn ich Spüle und E-Herd dazu haben möchte, kommen nochmals 250,- € zur Kaution dazu. Die Kaution selber soll ich laut Amt per Darlehen erhalten, was mein Berater bei 'Streetwork' aber als rechtswidrig klassifiziert (siehe Sozialgerichtsurteil Darmstadt). Leider stehen im Objekt selber noch Schönheitsreparaturen an, welche vom Vermieter nicht übernommen werden, die aber von irgendwem getragen werden müssen, um sich dann dort auch wohl fühlen zu können.

Ein Freund sagte mir letztens, ich sei Bürger eines Rechtsstaats und ich solle doch mein Recht durchsetzen. Aber weil ich kein Jurist bin und von Recht und Gericht so viel Ahnung habe, wie ein Urwaldbewohner von der Großstadt, brauche ich Hilfe und Tips für meine misslige Lage.

Falls ich etwas vergessen habe mittzuteilen werde ich das, wenn notwendig, auf Verlangen schnellstmöglich nachholen.

Für jede Resonanz bin ich absolut dankbar und wünsche euch noch einen schönen Abend.

Freundliche Grüße

sirius23

P.S.: Falls der Beitrag in der falschen Kategorie gelandet ist, bitte ich um Nachsicht!
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AuRoRa_S

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Samstag, 6. Februar 2010, 12:02

hallo, sirius23,

also ich würd dir auch raten, einen Anwalt für Sozialrecht hinzuzuziehen. Wenn du mittellos bist, erhälst du ein Beratungshilfeschein. Das heisst der Anwalt wird vom Staat bezahlt. Er hilft dir in der Sache und vorallem in der Beratung, wie und wo es weitergehen soll. Er gibt dir auch Informationen wie du was anpacken sollst. Ich hoffe ich habe dir damit weitergeholfen.

LG
Auro
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challenge

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Samstag, 6. Februar 2010, 23:12

eijeh, dann fangen wir mal an.
zuerst einmal solltest du dir einen antrag holen auf alg2. diesen füllst du aus. bei der arge gibst du gleich an, dass du momentan quasi obdachlos bist u. dringend eine wohnung brauchst, da deine freunde dich nicht ewig unterhalten können u. wollen. das dürfen sie dir auch schriftlich geben.

im prinzip hast du anspruch auf eine wohnung zw. 45-50 qm. und angemessene kosten der unterkunft u. heizung zzgl. 359 euro regelsatz.
dann frage sb nach diesen angemessenen kosten. zwischenzeitlich kannst du dir über die wohnung die du jetzt im angebot hast, vom vermieter ein angebot schriftlich geben lassen u. hättest schon mal eine sache die du mit dem antrag auf alg2 vorlegen kannst. dann kannst du noch erstausstattung für die wohnung beantragen hilfsweise auf darlehen - es sei denn du hast einrichtung für die wohnung.
dann beantragst du die kaution - die gibt es als darlehen - und umzugs- und renovierungskosten. wie viel dabei rum kommt ist wieder von arge zu arge unterschiedlich. das wäre so der normale werdegang. alles was du sonst noch brauchst: unterlagen für bank, versicherungen, vermögen etc erklärt dir der arge-sb...

eines noch: unterschreibe keinen mietvertrag bevor dir der sachbearbeiter nicht die mietübernahmeerklärung schriftlich gegeben hat. das wäre unter umständen gefährlich, wenn die wohnung nicht in den angemessenheitskriterien liegt. mach der arge vorsichtig druck mit der bemerkung das du komplett mittellos bist u. denke dran: geld gibts erst ab tag der antragstellung.
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