Mittwoch, 8. September 2010, 10:07 UTC+2

Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden
  • Registrieren

janosh

Anfänger

Beiträge: 15

Level: 13 [?]

Erfahrungspunkte: 3.253

Nächstes Level: 4.033

1

Mittwoch, 3. Februar 2010, 14:07

Massnahme Elternzeit!

Meine Frau ist in Elternzeit mit dem Kleinen 5 Monate, dann ist noch der 12 jährige da und meine Wenigkeit und wir leben von Arge2! Wenn meine Frau mit abwesenheit glänzt und ich den Kleinen habe, was und ab wann muss ich was schriftliches beibringen wenn ich es als Entschuldigung benutzen will für eien Termin bei der Arge? Ich meine damit, es kann ja überall mal krieseln ohne das gleich alles aus ist und man den Behörden es so melden könnte!
  • Zum Seitenanfang

Flanders

IM: Klugscheissendes Fingertier

Beiträge: 5 468

Level: 42 [?]

Erfahrungspunkte: 3.017.743

Nächstes Level: 3.025.107

2

Mittwoch, 3. Februar 2010, 18:30

Du meinst wohl ALG II.

Habe ich deine Frage zur Kinderbetreuung richtig verstanden: Du willst den Kleinen benutzen um Termine bei der ARGE zu schwänzen, wenn deine Frau wegen eines Streits dich alleine zu Hause sitzen lässt?

Falls ja: Wieso nimmst du den Kleinen nicht einfach mit? Du glaubst gar nicht wieviele Alleinerziehende Mütter das auch tun müssen.
Alle Beiträge sind als Laien-Tipps zur verstehen. Für die Richtigkeit kann keine Garantie gegeben werden. Das gilt auch für Tiernahrung.

Der ARGE-Dreisatz: Warum? Wo steht das? Können Sie mir das schriftlich geben?

Beiträge ohne Großschreibung, Absätze oder Satzzeichen (Buchstabenblöcke), sowie mit kreativen unleserlichen Schriftarten und -farben mag ich nicht. Außerdem sind Satzzeichen und "Smilies" keine Rudeltiere und treten in freier Wildbahn immer einzeln auf.
  • Zum Seitenanfang

janosh

Anfänger

Beiträge: 15

Level: 13 [?]

Erfahrungspunkte: 3.253

Nächstes Level: 4.033

3

Mittwoch, 3. Februar 2010, 18:36

Massnahme Elternzeit!

es geht nicht um schwänzen, aber wenn der so stur mit der Massnahme ist obwohl ich nicht vermittelbar bin ziehe ich alle Register und mein Sohn braucht mich auch tatsächlich! Der ältere hat auch Atests das ich ihn pflegen muss! aber irgent wie dringt es nicht zu den sachbearbeiter. Ich muss wohl auf was schriftliches bestehen für die Zukunft!
  • Zum Seitenanfang

Flanders

IM: Klugscheissendes Fingertier

Beiträge: 5 468

Level: 42 [?]

Erfahrungspunkte: 3.017.743

Nächstes Level: 3.025.107

4

Mittwoch, 3. Februar 2010, 18:42

Oben schreibst du von Termin bei der ARGE, plötzlich von einer Maßnahme. Und wenn du den Kleinen "benutzen willst", dann heißt das, du willst schwänzen.
Alle Beiträge sind als Laien-Tipps zur verstehen. Für die Richtigkeit kann keine Garantie gegeben werden. Das gilt auch für Tiernahrung.

Der ARGE-Dreisatz: Warum? Wo steht das? Können Sie mir das schriftlich geben?

Beiträge ohne Großschreibung, Absätze oder Satzzeichen (Buchstabenblöcke), sowie mit kreativen unleserlichen Schriftarten und -farben mag ich nicht. Außerdem sind Satzzeichen und "Smilies" keine Rudeltiere und treten in freier Wildbahn immer einzeln auf.
  • Zum Seitenanfang

Beiträge: 230

Geschlecht: Weiblich

Level: 28 [?]

Erfahrungspunkte: 181.146

Nächstes Level: 195.661

5

Donnerstag, 4. Februar 2010, 09:14

RE: Massnahme Elternzeit!

obwohl ich nicht vermittelbar bin ziehe ich alle Register und mein Sohn braucht mich auch tatsächlich!
Warum bist Du nicht vermittelbar?
Wenn es denn tatsächlich so wäre, warum mußt Du dann "alle Register ziehen"?
Der ältere hat auch Atests das ich ihn pflegen muss!
Daß Du ihn pflegen mußt oder daß er ein Pflegefall ist?
"Alle schlechten Eigenschaften entwickeln sich in der Familie. Das fängt mit Mord an und geht über Betrug und Trunksucht bis zum Rauchen."

Alfred Hitchcock
  • Zum Seitenanfang

challenge

kleiner böser wichtelzwerg...

Beiträge: 1 136

Wohnort: Brandenburg

Level: 35 [?]

Erfahrungspunkte: 780.119

Nächstes Level: 824.290

6

Donnerstag, 4. Februar 2010, 14:53

deine frau ist in elternzeit. sie braucht dich also nicht für irgendwelche betreuung der kinder. somit kannst du ganz normal deinen terminen beim amt nachkommen u. nimmst dann das kleinste kind mit. das große kann mit 12 schon auf sich alleine für ein paar min. aufpassen.
wenn es eine maßnahme zu besuchen gibt, dann wirst du diese besuchen müssen. immerhin willst du doch weitergebildet werden, damit du wieder vermittelbar bist.
es gibt sicher jobs wo du nix besonderes wissen musst. du könntest doch zeitung austragen, putzen gehen oder pizza verteilen. mcdoof sucht auch immer mal leute.
  • Zum Seitenanfang

janosh

Anfänger

Beiträge: 15

Level: 13 [?]

Erfahrungspunkte: 3.253

Nächstes Level: 4.033

7

Sonntag, 7. Februar 2010, 21:48

Massnahme Elternzeit!

schon vergessen oder nicht alles gelesen! Ich bin nicht vermittelbar sagte man mir bei der Massnahme und es gibt Sachbearbeiter die einen trotzdem hinschicken wollen! Bin 55 Jahre und habe gut gearbeitet und streube mich nur davor alles mitzumachen was dem SB. gerade in den Sinn kommt!
  • Zum Seitenanfang