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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »liobhh« (23. Juli 2012, 16:53)
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das wird u.U. passieren, denn dann wärst du evtl. aus dem Bezug raus.Ich habe ja nur eine Teilzeitbeschäftigung, und wenn ich jetzt zur Arge hingehe und Aufstockung beantrage, werden dich mich denn nicht unter Umständen unter Druck setzen, das ich mir ein Vollzeitjob suchen muss?
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Gelte ich mit meinem 400,00 €-Job als arbeitslos? Sollte ich diesen Job für eine Maßnahme, welche evtl. nur ein paar Monate geht, aufgeben, stehe ich ja danach ohne Job da und das JobCenter müsste mir mehr Leistungen zahlen. Eigentlich könnten die doch froh sein, wenn sie weniger zahlen müssten.Massnahmen sind NUR für Personen, die arbeitslos sind. Da Du aber durch Deine Teilzeitarbeit NICHT als arbeitslos gilst (statistisch), ist eine Massnahme unmöglich. Es kann nicht von Dir verlangt werden, das Du Deinen Job aufgibst.
Anfänger
Zitat
(2) Eine Arbeit ist nicht allein deshalb unzumutbar, weil 1.2.3.
4.
5. sie
mit der Beendigung einer Erwerbstätigkeit verbunden ist, es sei denn,
es liegen begründete Anhaltspunkte vor, dass durch die bisherige
Tätigkeit künftig die Hilfebedürftigkeit beendet werden kann.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten für die Teilnahme an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit entsprechend.
