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liobhh

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Montag, 23. Juli 2012, 16:47

aufstockung bei teilzeit arbeit?

hallo ich grüsse erstmal alle, mein name ist liobhh ich bin 36 jahre alt und wohne in hamburg, und bin teilzeit beschäftigt.

ich brauchte dringend mal einen ratschlag von euch, bezüglich, aufstockung von der Arge wärend teilzeitbeschäftigung.

Folgende infos schreibe ich euch hier rein:

Angestellt teilzeit als maler
20 Std die woche
Bruttoverdienst: 800 euro
Nettoverdienst:634 euro

Umkosten:

Miete 400 euro warm
Strom: 36 euro
Wasser: 20 euro

ich bekomme keine zuschüsse von anderen stellen.

jetzt meine fragen:

hätte ich einen anspruch auf aufstockende hilfe zum lebensunterhalt oder wohngeldzuschuss.
es wäre sehr nett wenn ihr mir da einen tip oder mir was dazu schreiben könntet.

herzlichen dank schon mal im vorraus falls ihr noch mehr infos brauch sagt mmir bescheid ich schreibe dann gerne noch was ergänzend was dazu.
Schönen Gruss LIOBHH

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »liobhh« (23. Juli 2012, 16:53)

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quinky1

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Montag, 23. Juli 2012, 20:09

Sofern kein weiters Einkommen vorhanden ist, die 420€ Mietkosten im angemessenen Rahmen Deiner Kommune liegen (von Kommune zu Kommune unterschiedlich, Strom ist aus dem Regelsatz zu zahlen) steht Dir eine nicht unerhebliche Aufstockung zu:

Bedarf:
374€ Regelsatz plus 420€ Miete (sofern wie gesagt angemessen) ergibt 794€

Dein Einkommen beträgt:
800€ brutto = 634€ netto = bei Berechnung des anrechenbaren Einkommens wird nach § 11 SGBII mindestens ein Freibetrag von 240€ berücksichtigt, somit ergibt sich ein anrechenbares Einkommen von 634€ netto minus 240€ Freibetrag = 394€

Bedarf 794€ minus 394€ Einkommen = 400€ Aufstockungsanspruch ALGII!

Zwar gibt es die Möglichkeit Wohngeld zu beziehen statt ALGII, aber das Wohngeld wird voraussichtlich maximal die Hälfte des Aufstockungsbetrages betragen.

Übrigens ist eine ALGII-Aufstockung ein Anrecht, was NICHT im Ermessen des SB liegt, sondern MUSS gewährt werden.
Es gibt nur wenige Ausnahmen:
Vermögensfreibetrag überschritten und somit nicht ALGII-berechtigt oder
Wohngeldanspruch ist größer als der ALGII-Anspruch, dann muss Wohngeld beantragt werden. Da es bei Dir aber umgekehrt ist, besteht der ALGII-Anspruch.

Gruß
Ernie

P.S. Solltest Du hohe Fahrtkosten, arbeitsabhängige Kosten haben, kann sich Freibetrag noch erhöhen, sodass ein noch höherer Anspruch herauskommen kann. Mein ermittelter Freibetrag von 240€ ist bei 800€ brutto der Mindestfreibetrag.
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liobhh

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Montag, 23. Juli 2012, 20:52

Hallo Ernie, erst mal vielen Dank für die zügige und ausführliche Antwort :thumbsup: . Eine Frage hätte ich jedoch noch, da ich mich sogut wie null auskenne mit den Arge Gesetzen, das wäre:

Ich habe ja nur eine Teilzeitbeschäftigung, und wenn ich jetzt zur Arge hingehe und Aufstockung beantrage, werden dich mich denn nicht unter Umständen unter Druck setzen, das ich mir ein Vollzeitjob suchen muss? weil, ich bin ja gesundheitlich nicht eingeschränkt oder ähnliches.

Nicht das die mir dann solche komischen Maßnahmen aufdrücken wollen, zb irgenwelche 4 bis 6 wöchigen Schulungen wo ich denn lerne Bewerbungen zu schreiben oder ähnliches. Ich habe ja schon einiges gehört davon.

Wie ist es denn in dem Fall? weil immerhin will ich ja Geld von denen haben, und das wäre so mein Bedenken.
Was kannst du mir dazu sagen?

Vielen Dank im Voraus schon mal :thumbup:
Gruß Liobhh
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kralle

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Montag, 23. Juli 2012, 21:03

Moinmoin,
Ich habe ja nur eine Teilzeitbeschäftigung, und wenn ich jetzt zur Arge hingehe und Aufstockung beantrage, werden dich mich denn nicht unter Umständen unter Druck setzen, das ich mir ein Vollzeitjob suchen muss?
das wird u.U. passieren, denn dann wärst du evtl. aus dem Bezug raus.

Du musst damit rechnen, dass du pro Monat soundsoviel Bewerbungen wegen einer Vollzeitstelle schreiben musst, und diese Bewerbungen auch belegen musst!
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Birgit63

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Dienstag, 24. Juli 2012, 06:16

Natürlich wirst du dazu angehalten, dir einen Vollzeitjob zu suchen. Das ist ja wohl klar. Hartz IV ist eigentlich nur als vorübergehende Leistung zu verstehen. Dass du an Maßnahmen teilnehmen musst, glaube ich eher nicht, da du ja einen Job auf dem 1. Arbeitsmarkt hast.
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quinky1

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Dienstag, 24. Juli 2012, 08:48

Dass du an Maßnahmen teilnehmen musst, glaube ich eher nicht, da du ja einen Job auf dem 1. Arbeitsmarkt hast.

Massnahmen sind NUR für Personen, die arbeitslos sind. Da Du aber durch Deine Teilzeitarbeit NICHT als arbeitslos gilst (statistisch), ist eine Massnahme unmöglich. Es kann nicht von Dir verlangt werden, das Du Deinen Job aufgibst.
Eine völlig andere Sache ist die Bewerbung auf Vollzeitarbeitsplätze. Hierzu wirst Du aufgefordert und mußt Nachweise erbringen.

Falls Du Deinen Teilzeitarbeitsplatz soweit erweitern kannst, das Du kein HartzIV mehr brauchst und mit Wohngeld auskommst, ändert sich die Sache. Dann bist Du zu nichts mehr verpflichtet:

Beispiel:
z. Zt. 20 Stunden wöchentlich = 634€ netto
dann 25 Stunden wöchentlich = ca. 790€ netto
Das Wohngeld dürfte in der Größenordnung von 150-200€ liegen.
Wenn Du unter solchen Voraussetzungen auskommst, kannst Du Dich von HartzIV abmelden.
HartzIV- ist ein recht auf Antrag. Niemand muss einen Antrag stellen.

Gruß
Ernie
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Freitag, 27. Juli 2012, 12:23

Hallo,

ich würde mich gerne in dieses Thema einklinken:
Ich habe einen 400,00 €-Job und beziehe von JobCenter den restlichen Regelbetrag sowie meine Miete. Meine Arbeitvermittlerin meinte letztens zu mir, wenn ich bis Ende des Jahres keinen anderen Job gefunden habe (ich schreibe viele Bewerbungen) um aus dem Leistungsbezug raus zufallen, muss sie mich an eine Kollegin abgeben und dann drohen mir Maßnahmen. Aber mein Job könnte dafür hinderlich sein und ich ihn evtl. aufgeben müsste. Ich muss auch alle 6 Wochen zu meiner Arbeitsvermittlerin. Auf die Frage warum dies so ist, meinte sie, da ich Arbeit habe, könnte sie mich schneller in eine andere Arbeit bekommen.

Nun hat mich diese Aussage überlegen lassen:
Massnahmen sind NUR für Personen, die arbeitslos sind. Da Du aber durch Deine Teilzeitarbeit NICHT als arbeitslos gilst (statistisch), ist eine Massnahme unmöglich. Es kann nicht von Dir verlangt werden, das Du Deinen Job aufgibst.
Gelte ich mit meinem 400,00 €-Job als arbeitslos? Sollte ich diesen Job für eine Maßnahme, welche evtl. nur ein paar Monate geht, aufgeben, stehe ich ja danach ohne Job da und das JobCenter müsste mir mehr Leistungen zahlen. Eigentlich könnten die doch froh sein, wenn sie weniger zahlen müssten.

Liebe Grüße
Kleine_Maus_25
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liobhh

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Sonntag, 29. Juli 2012, 17:21

Hallo vielen Dank für die ausführlichen Antworten, die haben mir nun ein guten Einblick in die Berechnungsweise der ARGE gegeben.
Schöne Grüsse Liobhh :thumbsup:
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Dienstag, 7. August 2012, 12:48

kann mir keiner eine Antwort geben?
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Turtle1972

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Sonntag, 12. August 2012, 16:47

Die Antwort ist nicht korrekt:

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__10.html

Zitat


(2) Eine Arbeit ist nicht allein deshalb unzumutbar, weil 1.2.3.
4.
5. sie
mit der Beendigung einer Erwerbstätigkeit verbunden ist, es sei denn,
es liegen begründete Anhaltspunkte vor, dass durch die bisherige
Tätigkeit künftig die Hilfebedürftigkeit beendet werden kann.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten für die Teilnahme an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit entsprechend.
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