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Che Gue Marat

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Mittwoch, 21. Februar 2007, 20:01

ALG 1 niedriger als ALG 2 ?

Hallo Forums-Mitglieder,

ich beziehe ALG 2 und habe zur Zeit eine Freundin, die vor Kurzem gekündigt wurde. Sie hatte eine Teilzeitstelle und verdiente ca. 940 Euro netto.

Nun hat sie den Arbeitslosengeld 1-Bescheid bekommen und ich war erstaunt darüber, dass sie nun gerade mal 540 Euro bekommen soll. Ich bekomme mit Wohnkosten fast 150 Euro mehr an ALG 2. Meine Freundin hat eine kleine 40 qm-Wohnung, die schon alleine ca. 370 Euro mit Nebenkosten kostet.

Zum Leben hätte sie also weniger als 200 Euro zur Verfügung mit PKW und allen Zusatzkosten. Wie kann so etwas sein?

Steht meiner Freundin Wohngeld zu, bei dem niedrigen ALG 1, das sie bekommen wird?

Was kann man in so einer Situation machen?

Wer hat schon ähnliche Erfahrungen gemacht oder weiss um Rat?

Ich grüsse euch alle
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MedienGuerilla

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2

Mittwoch, 21. Februar 2007, 20:21

Hallo Che Gue Marat ,

der Name Che ist schon mal gut :tongue:

Hierzu gibt es eine Regelung.

Manche haben mit ALG 1 weniger als mit ALG 2 weil sie nicht viel verdient haben und können aufstockendes Alg2 erhalten.

Wohnt Ihr den zusammen ?

mfg Dirk
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quinky

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3

Mittwoch, 21. Februar 2007, 20:42

RE: ALG 1 niedriger als ALG 2 ?

Hallo Che,

Aufstockendes ALGII geht, dann unterliegt sie aber komplett den Hartz-IV-Bedingungen und könnte unter Umständen schon wegen der Wohnung Schwierigkeiten bekommen..
Die andere Möglcihkeit, die ebenfalls besteht, worauf auch die ARGE bestehen wird, ist Wohngeld zu beantragen.
Bei diesem niedrigen ALGI (Bei Steuerklasse 1 lediglich 60% vom letzten netto), wird sie Wohngeld bekommen. Hier ist es durchaus möglich, das die Größenordnung in etwas so sein wird, das sie im Endeffekt soviel wie Du monatlich zur Verfügung hat.
Auf jeden Fall ist ALGI+Wohngeld immer besser, selbst wenn ein paar € weniger rauskommen.
Dann gelten KEINE Hartz-IV-Bestimmungen, wie angemessene Wohnung, 1€-Job, schnelle Sanktionsmöglichkeiten usw.

Lediglich wenn sie sich einen Nebenjob besorgt, muß sie aufpassen.
Hier sind nur maximal 14,9 Stunden/Woche erlaubt, ansonsten erlischt der ALGI-Anspruch und durch die Arbeit wird sie dann ALG-II-Empfängerin (völlig unlogisch, trotzdem Gesetz).
Zur Vervollständigung:
Stunden/Woche habe ich genannt, Lohn maximal 165€ netto, Rest wird voll angerechnet, allerdings werden sämtliche Kosten der Arbeit (nachzuweisen) zusätzlich erstattet.

Gruß

Ernie
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Che Gue Marat

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Mittwoch, 21. Februar 2007, 20:45

Schönen Abend Grunddirk,

nein, wir wohnen - noch - nicht zusammen. Das Problem wäre dann sicher nur noch grösser, denn dann würde der finanzielle Spielraum wohl nur noch enger werden.

Wie ist das zu verstehen mit Aufstockung durch ALG 2? Man bekommt doch entweder nur die eine Leistung also ALG 1 oder ALG 2? Müsste aber meine Freundin durch diese Aufstockung mit ALG 2 dann nicht auch ihre Vermögenswerte dann angeben, weil es sich bei der Aufstockung dann um ALG 2 handelt, was man nur bekommt, wenn man z.B. keinen PKW besitzt der über 5000 Euro wert ist usw.? Der PKW meiner Freundin ist erst 2 Jahre alt und sicher noch mehr wert als 5000 Euro. Das gilt auch für Vermögenswerte. Meine Freundin ist übrigens zu 80 % schwer- bzw. gehbehindert und auf den PKW angewiesen.

Unter den Umständen grösserer Nachteile durch die Hartz IV-Gesetzgebung wäre die Aufstockung für meiner Freundin sicher nicht sinnvoll :(

Oder ist das doch nicht so, dass meine Freundin den Offenbarungseid leisten müsste mit dieser Aufstockung?

Beste Grüße
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Che Gue Marat

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5

Mittwoch, 21. Februar 2007, 20:55

Guten Abend Ernie,

ja vielen Dank für den guten Rat, dies hatte ich schon so erwartet, dass meine Freundin als Schwerbehinderte dann mit der Aufstockung den Offenbarungseid hätte leisten müssen :rolleyes:

Die Hartz IV-Gesetzgebung ist unlogisch und unwirtschaftlich auf Kosten des Steuerzahlers. Wenn wir nämlich eine gemeinsame Wohnung mal hätten, käme das nämlich billiger, als wenn ich eine eigene Wohngemeinschaft bin und den Anspruch verlieren würde, wenn meine Freundin wieder Arbeit hätte X(

Bleibt eben vorerst die Möglichkeit normal Wohngeld zu beantragen unter ALG 1-Bedingungen. Mal sehen...

Danke Ernie und Grunddirk und schönen Abend
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Che Gue Marat

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Donnerstag, 1. März 2007, 18:49

Guten Abend Allerseits,

meine Freundin, die zu niedriges Arbeitslosengeld 1 bezieht, hat beim Wohnamt nach Wohngeld gefragt und ihr wurde mitgeteilt, dass sie kein Wohngeld bekommt und Hartz IV als Aufstockung beantragen muss, weil die Gesetze eben so seien. Sie liegt unter dem Satz von 800 Euro Verdienst, den sie in der Teilzeit hatte.

Dies kommt mir sehr eigenartig vor?

Versucht man meiner Freundin womöglich was zu verschweigen, damit sie vorzeitig einen Offenbarungseid leisten muss, damit sie zu ihrem normalen Arbeitslosengeld 1 die Aufstockung dann überhaupt bekommt?

Wer kann darauf eine Antwort geben?
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kerze79

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Mittwoch, 7. März 2007, 13:44

Hallöchen!

Also eins kann ich Dir gleich schon mal sagen.
Sie muß zu 99,99999999999% aus Ihrer Wohnung ausziehen!

Das mit dem ALG1 ist schon komisch.
Einer Freundin von mir ging es genau so, ich habe ca. 48 €uro mehr gekriegt als sie mit ALG1.
Kann man nix machen! Die Gesetze sind eben sch*****!
Liebe Grüße
kerze79
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Che Gue Marat

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Donnerstag, 8. März 2007, 20:17

Warum ausziehen?

Guten Abend kerze,

zunächst mal vielen Dank an Dich, dass mal überhaupt wieder ein Forums-Teilnehmer nach längerer Zeit auf meine Frage geantwortet hat.

Ich verstehe aber nicht, warum meine zu 80 % schwerbehinderte Freundin bei einer 40 qm-Wohnung zu 99,9 % ausziehen muss? So Wohnung war übrigens vor Jahren schwer zu finden, da die meisten Häuser keine Aufzüge besitzen, auf den meine Freundin angewiesen ist.

Diese 1-Zimmer-Wohnung ist nicht sehr gross kann ich Dir sagen.

Ausserdem lebt sie eben in einer Uni-Stadt, wo der Mietspiegel eben ziemlich hoch liegt, da ist die Miete, die sie zahlt eher noch in der unteren Preis-Kategorie.

Aber so einen Fall, wie ich ihn hier im Forum geschildert habe, muss doch öfters vorkommen, als man denkt. Ich habe mich schon gewundert, warum kaum einer auf meine Frage eine Antwort weiss, ob meiner Freundin bei zu niedrigem ALG 1 trotzdem Wohngeld zusteht ohne dass sie unter das Hartz IV-Gesetz fällt, wenn sie mit ALG 2 ihr zu niedriges ALG 1 aufstocken muss?

Meine Frage stelle ich deshalb weiterhin:
Wer hat einen ähnlichen Fall erlebt und hat trotzdem Wohngeld bekommen, trotz zu niedrigem Arbeitslosengeld 1?
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quinky

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Donnerstag, 8. März 2007, 21:03

RE: Warum ausziehen?

Hallo Che,

diese 800€-Grenze Verdienst für Wohngeldberechtigung kenne ich nicht. Daher kann ich Dir in dem Fall keine Antwort geben.

Was heißt hier Offenbarungseid?

Praktich jeder ALG-II-Empfänger muß seine Konten aufdecken. Das Argument ist mir etwas unverständlich.

Fällt sie mit Ihren Vermögenswerten einschl. PKW über die erlaubten Freigrenzen?

Falls nicht, sollte ALG-II-Aufstockung überkegt werden.

Gruß

Ernie
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