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Summer81

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Donnerstag, 27. August 2009, 20:52

Frage zur Schweigepflichtentbindung beim Amtsarzt

Ich weiß nicht ob ich nun richtig bin, aber da es hier um Amtsäzte geht, denke ich bin ich richtig.Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Ich war bereits vor vier Jahren bei einem Amtsarzt der mir bestätigte was ich darf und was nicht. Die hintergründe dazu lass ich mal weg sonst wird es zu lange werden. Ich habe eine Ausbildung zur Kinderpflegrin begonnen und habe die Ausbildung nicht geschafft, da ich ein halbes Jahr krank geworden bin und sozusagen dann auch nicht zur Prüfung zugelassen worden bin. Nun sollte meine Ausbildung weitergehen , hatte auch die bestätigung in der Tasche dass ich es machen kann, aber nur mündlich.Bin auch am ersten Tag anwesend gewesen , habe aber an dem selben Tag ein Stellenangebot über die Arge bekommen und es hieß dann Arbeit vor Ausbildung da ich 28 Jahre bin. Ich habe mich dann auf der Arbeitskammer erkundigt der mir das selbe gesagt hat. Da es für die jetztige Ausbildung zur Kindepflegerin eine neue Ausbildungsform gibt, dachte ich eh schon am ersten Tag dass ich es eventuell nicht schaffen würde und habe mich dann auch abgemeldet.Nun hat mein Sachbearbeiter mir die Ausbildung doch genehmigt, aber da ich schon abegemeldet war und ihm meine bedenken geschildert habe, dass ich mir die neue Verordnung nicht zutraue und Angst habe aus den vohrigen krankheiten wieder zu erkranken erhielt er es für sinnvoll das ich zu einem Arbeitsamtsazt gehe.Bis dato ist auch nichts dagegen zu sagen. Zur besseren einschätzung bei mir wurde eine Lungenkrankheit COPD festgestellt,Diabetes Typ2, und Steatose Hepatitis. Es ist alles nicht ansteckend und ich bin auch nicht mehr eingeschränkt gesundheitlich. Da ich aber 2 mal zusammengebrochen bin und eben mich durch die Kinder ständig ansteckte , hatte ich eben die befürchtung mir würde es noch mal so ergehen. Nun hat mein Sachbearbeiter gemeint kommen wir mal endlich zur eigentlichen Sache dass er mir Formulare geben muss, wo ich ausfüllen muss, was ich habe, welche Beschwerden, welche Äzte das fesgestellt haben und dass ich einwilligen muss das die Arge bzw der Amtsarzt mit meinen Ärzten sprechen darf und ich meine schweigepflicht breche indem fall deren Arzt zu gestatten informationen zu bekommen. Da ich mir nicht alles durchlesen konnte , da mein Sachbearbeiter noch Kunden hatte und er einen netten eindrug hinterlassen hat , hab ich es getan. Mein Onkel meinte nun ich hätte es NICHT unterschreiben müssen und das ich mit meiner UNterschrift nun gewährleisten würde, das die Arge bei jedem Krankenschein nun informationen bekommen kann. Stimmt das?? Ich habe es nicht erlesen können.
Danke im vorraus...
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Flanders

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Donnerstag, 27. August 2009, 21:39

Hi, ich hab den Beitrag mal zu einem eigenen Thema verschoben und eine aussagekräftige Überschrift ausgewählt. Wenn ich mich recht erinnere, passt deine Anfrage nicht ganz zu dem ursprünglichen Thread.

Zum Problem:
Hast du eine Kopie von der Schweigepflichtentbindung?
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Der ARGE-Dreisatz: Warum? Wo steht das? Können Sie mir das schriftlich geben?

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Summer81

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Donnerstag, 27. August 2009, 22:15

Leider nein sonst könnt ich ja genau durchlesen was in den Klauseln stünde.
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Flanders

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Donnerstag, 27. August 2009, 22:19

Das ist schlecht. Dann lass dir mal eine Kopie schicken.
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Der ARGE-Dreisatz: Warum? Wo steht das? Können Sie mir das schriftlich geben?

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Aspartam

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Donnerstag, 27. August 2009, 22:29

Also in der Regel ist eine solche Schweigepflichtentbindung durchaus üblich wenn Du dich beim

Amtsartzt vorstellen muß.

Oftmals wird diese Entbindung auch gar nicht genutzt,nur bei Unstimmigkeiten.

Ich sehe da kein Problem abgesehen davon kannst Du auch jeder Zeit(schriftlich) von dieser

Entbindung zurücktreten.

Amtsärzte sind Deinem behandelnen Arzt auch kaum gleichzustellen,Sie checken nur ob das alles so ist

wie angegeben und wieweit Du dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stehst.

In erster Linie ist Entscheidend was Deine behandelnen Ärzte festgestellt haben.



MfG,Aspartam
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JL

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Donnerstag, 27. August 2009, 23:05

Also das pinne ich auch mal oben hin, die Frage ist ja auch ein Dauerbrenner.

Vorab eine Anmerkung: Diese Schweigepflichtsentbindung ist wie so vieles eine Standardprozedur. Amtsarztvorstellung = Schweigepflichtsentbindung. Punkt.

Wozu braucht der Amtsarzt jetzt eine Auskunft Deiner Ärzte? Weil er Deinen Gesundheitszustand einschätzen muß. Dazu gehört auch die Vorgeschichte der einzelnen Erkrankungen um eine langfristige Prognose abzugeben. Meistens geht das ohne die Hilfe der anderen mitbehandelnden Ärzte nicht. Dazu und um unnötige Untersuchungen zu vermeiden, benötigt der Amtsarzt Vorbefunde, Röntgenbilder usw. Übrigens sind diese Unterlagen meistens auf die relevanten Diagnosen beschränkt. Den Arzt interessiert Deine Erkältung nicht, wenn es um ein steifes Knie geht.

Kannst Du die Zustimmung verweigern? Ja. Allerdings kann man Dir die Leistung unter Hinweis auf die Mitwirkungspflicht verweigern, wenn der Amtsarzt ohne die Mitwirkung keine Aussage treffen kann.
Schnell, gratis, kompetent. Es gehen immer nur zwei auf einmal. Wem meine Antworten nicht gefallen, der soll sie ignorieren oder einfach nicht lesen, ansonsten:Hier ist die Tür.
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